Häufige Fragen
Was Familien mich am häufigsten fragen
Warum kostet das, wenn die Kasse auch berät?
Die Kassenberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und für viele Fragen ein guter Anlaufpunkt. Ich biete etwas anderes: schnelle Termine, eine feste Ansprechpartnerin über den gesamten Weg und Empfehlungen, die allein in Ihrem Interesse liegen – nicht im Interesse der Kasse. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie auf der Seite „Warum privat?“.
Muss ich erst bei der Kasse anrufen, bevor ich zu Ihnen komme?
Nein. Sie können sich jederzeit direkt an mich wenden. Ihren Anspruch auf die kostenlose Kassenberatung verlieren Sie dadurch nicht – Sie können beides parallel nutzen.
Was, wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wird?
Dann prüfen wir den Bescheid gemeinsam. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In der Begleitung nach Ablehnung prüfe ich den Bescheid, unterstütze Sie inhaltlich bei der Begründung des Widerspruchs und begleite Sie durch das Verfahren.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Das kostenlose Kennenlerngespräch findet in der Regel innerhalb weniger Tage statt, bei akuten Situationen – etwa vor einer Krankenhausentlassung – oft schneller. Sagen Sie mir einfach, wie dringend es ist.
Beraten Sie auch, wenn wir weiter weg wohnen?
Ja. Die Beratung erfolgt ausschließlich digital per Video oder Telefon und ist damit deutschlandweit möglich – ortsunabhängig für Sie und für mich.
Übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten?
Nein. Die Beratung ist eine Privatleistung und wird von der Pflegekasse nicht erstattet. Sie zahlen das vereinbarte Honorar selbst.
Kann meine Mutter / mein Vater beim Gespräch dabei sein?
Ja, ausdrücklich gern. Oft ist ein gemeinsames Gespräch der beste Start – manchmal ist aber auch ein Gespräch nur mit Ihnen als Angehörigen sinnvoll. Beides ist möglich.